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Vermieter ist derjenige, der eine Sache (Wohnung, Gewerberäume aber auch jeder andere Gegenstand) einem anderen für einen bestimmten Zeitraum überlässt und dafür einen Mietzins erhält.
Den Vermieter trifft die Pflicht zur Instandhaltung der Mietsache. Diese Pflicht kann durch „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ auf den Mieter ( z.B. die Schönheitsreparatur im Mietrecht ) abgewälzt werden kann.
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