Juristen-Latein ist spannend, denn es bringt die herrschenden Grundsätze und Moralvorstellungen einer Gesellschaft auf den Punkt. Viele juristische Redewendungen finden daher auch außerhalb von Kanzleien und Gerichten Verwendung. Sind Ihnen diese Redewendungen schon begegnet?
In dubio pro reo: im Zweifel für den Angeklagten. Juristische Redewendungen dieser Art haben auch im allgemeinen Sprachgebrauch ihren Platz. Im Folgenden einige der juristischen Redewendungen mit ihrer deutschen Bedeutung, also nicht in wörtlicher Übersetzung.
Das ist „gegen das Gesetz“
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.
Niemand ist gezwungen, sich selbst anzuklagen. Sie dürfen die Aussage daher verweigern.
Das besitzt allgemeine Gültigkeit, über die Parteien hinaus.
Der erklärte Wille zählt, nicht der vielleicht inkorrekte Wortlaut.
Keine Strafe ohne eine Schuld.
Verträge sind grundsätzlich einzuhalten.
Ein Fehler zieht den anderen nach sich.
Glücklich, wer eine Sache besitzt. Sein Recht beweisen muss, wer diese Sache beansprucht.
Diese Punkte sind essentiell, eine Einigung ihn sie ist nicht möglich.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das ist das letzte Mittel, alle anderen Wege sind ausgeschöpft.
Insidergeschäfte verboten: Der Vormund kauft nichts von seinem Mündel.
Ein Richter zählt nicht die Argumente, er wägt sie gegeneinander ab.
Höhere Gesetze heben geringere auf.
Das Kind im Mutterleib hat dieselben Rechte wie das bereits geborene.
Verträge sind einzuhalten.
Wer scherzt, lügt nicht.
Was nicht niedergeschrieben wurde, existiert nicht.
Die Sache ist abgeschlossen.
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