Wenn Sie eine technische Erfindung machen, lässt sich diese durch ein Patent schützen. Dritte dürfen die Neuerung dann nicht nutzen, zumindest nicht ohne Ihre Zustimmung. Wir erklären, worauf es bei der Patentanmeldung ankommt.
Patentschutz besteht für 20 Jahre. Je nach Erfordernis können Sie wählen, ob die Absicherung vor Nachahmern in Deutschland genügt oder ob ein europäisches beziehungsweise internationales Patent erforderlich ist. Je weiter der Schutz reicht, desto höher sind allerdings auch die Gebühren.
Das Patentrecht ist komplex. So muss geprüft werden, ob die Erfindung noch nicht zum Patent angemeldet wurde und ob sie die Kriterien einer Patentierung erfüllt. In vielen Fällen lohnt es sich trotz der entstehenden Mehrkosten einen Patentanwalt zu beauftragen.
Die Patentanmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München. Der „Antrag auf Erteilung des Patents“ steht auf den Seiten des Amtes zum Download bereit und kann auch elektronisch eingereicht werden.
Ganz ohne Geld funktioniert eine Patentanmeldung nicht. Rund 850 Euro kosten alle erforderlichen Schritte für ein deutsches Patent, ohne Extrakosten für einen Anwalt. Ab Jahr drei nach der Patentanmeldung wird zudem eine steigende Jahresgebühr fällig, die sich auf insgesamt über 13.000 Euro summiert.
Lohnend ist in diesem Zusammenhang, die Fördermöglichkeiten zu nutzen. So bietet das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) seit 2016 ein Förderprogramm (WIPANO) an, das bis zu 50 Prozent aller anfallenden Kosten zur Patentanmeldung übernimmt.
Die Antragstellung braucht Zeit, denn sie bedarf einer intensiven Beschäftigung mit dem Thema. Neben vielen formalen Angaben muss die Erfindung selbst präzise und nachvollziehbar beschrieben werden. Vielen Gründern hilft dieser Schritt sogar, sich die Kernpunkte und unternehmerischen Ziele noch einmal bewusst zu machen. Die Zeit ist daher gut investiert.
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