„Ich habe beim Fachmann einen neuen Bodenbelag gekauft und verlegen lassen, doch der Boden wölbt sich nun und bildet Risse. Der Händler behauptet, er hätte keine Schuld und alles richtig gemacht. Jetzt möchte ich am Liebsten privat einen Gutachter holen, der sich das anschaut, aber ich habe Angst vor den Kosten.“
Ihre Angst ist nicht ganz unbegründet, denn so ein Gutachten kann schnell teuer werden. Sollte sich allerdings herausstellen, dass der Händler tatsächlich einen Fehler bei der Verlegung gemacht hat, wird dieser die Kosten für das Gutachten - auch wenn Sie es privat in Auftrag gegeben haben - übernehmen müssen.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Bundesgerichtshof Karlsruhe Urt. v. 30.04.2014, Az. VIII ZR 275/13
§ 439 Abs. 2 BGB
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