Genau deswegen stritt sich ein Vermieter vor Gericht in München mit seiner Mieterin, weil die mit einer elektronischen Kamera den Hausflur und alle anderen Mieter überwachte.
Die Frau hatte sich derart mit ihren Nachbarn zerstritten, dass sie aus Angst vor einem „Anschlag“ eine Kamera installierte.
Tagsüber übermittelte der elektronische Spion Live-Bilder vom Flur auf einen Monitor in die Wohnung der Mieterin. Nachts stellte die Anlage auf den sogenannten „Automatikmodus“ des Bewegungsmelders um, sodass bei jeder Bewegung im Gang automatisch ein Photo geschossen wurde. Nur so fühlte sich die Frau sicher, die anderen Mitbewohner dagegen fühlten sich vor allem belästigt.
Das Amtsgericht München entschied jetzt, dass eine „ständige Überwachung das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn und Besucher verletzt“. Eine Videoüberwachung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn tatsächlich ein „Angriff feindlicher Nachbarn“ unmittelbar bevorstehen würde und dieser nicht anders abgewehrt werden könne. Aber Krieg im Treppenhaus? Das war selbst für das Gericht zuviel. Deswegen musste die Frau ihre Videotechnik wieder abbauen und sich andere Verteidigungsstrategien ausdenken.
Manchmal ist es vielleicht doch besser, einfach auszuziehen…
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Amtsgericht München Urt. v. 04.12.2013, Az. 413 C 26749/13
Art. 2 Abs. 1 GG
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