„Seit einigen Wochen schicken wir unseren einjährigen Sohn in die örtliche Kindertagesstätte. Trotz aller Bemühungen kann er sich dort nicht eingewöhnen, inzwischen ist er wegen der Probleme sogar krank geworden. Deshalb wollten wir den Vertrag mit der Kita kündigen. Diese behauptet aber, dass wir das nicht dürften und hat angedroht, weiterhin die monatlichen Kosten in Rechnung zu stellen. Dürfen wir wirklich nicht kündigen?“
Doch, Sie dürfen den Vertrag fristlos kündigen, wenn sich Ihr Kind in der Kita nicht eingewöhnen kann! Das Wohlergehen Ihres Sohnes hat hier nämlich ganz klar Vorrang!
Sie dürfen sogar dann kündigen, wenn die Kita in ihrer Satzung oder ihren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ausdrücklich sämtliche Kündigungsrechte ausgeschlossen hat! Denn eine solche Klausel ist schlichtweg unwirksam, da sie sowohl für die Eltern als auch für das Kind absolut unzumutbar wäre. Sollte sich die Kita dazu entscheiden, trotzdem weiterhin Gebühren in Rechnung zu stellen, müssen Sie diese also nicht bezahlen!
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Amtsgericht Bonn - Az. 114 C 151/15
Kommentare
Beliebteste Artikel
Neueste Videos
Beliebteste Videos