„Gestern habe ich eine Mahnung von meinem Vermieter im Briefkasten gefunden, es ging um eine Nebenkostennachzahlung von vor drei Jahren. Als er mich damals aufgefordert hatte, die Rechnung zu bezahlen, antwortete ich ihm, dass der Betrag viel zu hoch sei. Daraufhin meldete er sich nicht mehr, und ich bin davon ausgegangen, dass alles erledigt sei. Und jetzt diese Mahnung! Darf er denn überhaupt nach dieser ganzen Zeit das Geld wirklich noch einfordern?"
Nein, darf er nicht. Es ist zu lange her, denn Ihre Einwendungen gegen die Nachzahlungsaufstellung ist drei Jahre her. Wenn sich Ihr Vermieter seitdem nicht gemeldet hat, ist sein Recht verwirkt, da Sie darauf vertrauen durften, dass er die Zahlung nicht mehr einfordern wird. Sie müssen die Rechnung also nicht mehr begleichen, ganz gleich, ob Sie immer noch in der Wohnung leben oder zwischenzeitlich ausgezogen sind!
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
AG Köln Urt. v. 16.7.2013, 226 C 49/12
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