„Letzte Nacht habe ich auf einer Feier zu viel Alkohol getrunken, deshalb habe ich mein Auto stehenlassen und ein teures Taxi genommen. Aber hätte ich eigentlich auch betrunken im Auto übernachten dürfen, oder wäre das strafbar gewesen?“
Nun, grundsätzlich ist es nicht strafbar, betrunken im eigenen Auto zu übernachten und seinen Rausch auszuschlafen. Das einzige Problem dabei ist, dass Sie am nächsten Morgen aufwachen, nach Hause fahren und dabei eventuell noch zu viel Restalkohol im Blut haben - das abzuschätzen ist sehr schwierig, und im Zweifel begehen Sie dann die Straftat, die Sie am Abend zuvor vermeiden wollten.
Auf gar keinen Fall sollten Sie sich auf den Fahrersitz setzen, um dort zu schlafen! Denn falls Ihnen ein Polizist begegnet, könnte der Verdacht entstehen, dass Sie den Wagen betrunken in Betrieb nehmen wollten – und das wäre dann eine versuchte Straftat. Deshalb sollten Sie auch keinesfalls den Schlüssel ins Schloss stecken. Auch nicht, um z.B. die Heizung oder das Radio anzumachen. Denn auch das könnte missverstanden werden!!!
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
§§ 316 ff. StGB
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