„Meine Tochter ist rauschgiftsüchtig und konnte sich deshalb nicht mehr um ihre Kinder kümmern. Seitdem wohnen meine beiden Enkelkinder bei mir. Die elterliche Sorge wurde mir bereits gerichtlich übertragen. Nun will mir das Jugendamt aber kein Geld für die Vollzeitpflege geben. Von meiner Rente können wir drei aber auf keinen Fall länger leben. Habe ich denn keinen Anspruch auf das Pflegegeld?“
Doch, das haben Sie. Denn auch als Großmutter können Sie das Pflegegeld einfordern, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Sie haben also einen Anspruch auf das Pflegegeld! Fordern Sie es im Notfall auch gerichtlich ein!
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 9.12.2014, BVerwG 5 C 32.13
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