Bevor jeder hinter seiner Wohnungs- oder aus der Haustür verschwindet, geht es durchs Treppenhaus. Es wird von allen gemeinsam genutzt, was Konfliktpotential birgt – von den hier deponierten Schuhen bis zu üblen Gerüchen. Was ist im Treppenhaus erlaubt?
Das Treppenhaus brauchen alle Bewohner, um in die eigene Wohnung und wieder hinaus zu kommen. Schon aus Sicherheitsgründen muss das zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich sein. Alles was über diese Wege-Nutzung hinausgeht, darf andere nicht stören.
Das Treppenhaus dient als Zugangs- und Rettungsweg. Der Vermieter haftet dafür, dass es ungehindert passiert werden kann (Verkehrssicherungspflicht). Als Mindestmaß für den freien Durchgang gilt ein „Flur“ von einem Meter Breite.
Das Treppenhaus darf nicht zum Lagerplatz verkommt, soll aber zugleich den praktischen Erfordernissen des Alltags dienen. Es gelten folgende Regelungen:
Wer rauchen will, kann das in seinen eigenen vier Wänden oder draußen, aber nicht im Treppenhaus. Das gilt immer dann, wenn sich ein anderer Bewohner belästigt fühlt oder das Verbot in der Hausordnung steht. Andere Gerüche, zum Beispiel aus fremden Landesküchen, müssen dagegen toleriert werden.
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