Es sollte ein schöner Mutter-Tochter-Urlaub auf Mallorca werden. Doch als die Tochter mit ihrem blondierten Haar in den Swimmingpool des Hotels stieg und kurze Zeit später mit grüner Mähne wieder herauskletterte, war die Urlaubsstimmung dahin. Zu viel Chlor im Wasser hatte das Haar umgefärbt…
Welche Haarfarbe man von Natur aus hat, kann man sich leider nicht aussuchen. Doch meistens kein Problem: Die Chemie macht's möglich, die Farbe zu tragen, die man schön findet… Es sei denn, man nutzt den Pool eines Hotels in Calas de Mallorca. Diese Erfahrung musste jedenfalls ein junges Mädchen machen. Denn die Jugendliche stieg als Blondine in den mit Chlor behandelten Pool und kam mit grün gefärbten Haaren wieder heraus. Ihre Mutter forderte daraufhin im Namen der Tochter eine Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Das Amtsgericht Bad Homburg sprach darauf der Tochter zwar eine Reisepreisminderung von zehn Prozent zu, lehnte allerdings Schadensersatz und Schmerzensgeld mit der Begründung ab, dass "junge Frauen oft ihr Haar in allen schillernden Farben färben lassen". Außerdem hätte die Tochter ja eine Bademütze tragen können, so das Argument des Richters. Dass "schillernde Haarfarben", vor allem wenn man sie unfreiwillig bekommt, nicht jedermanns Sache ist, war für das Gericht offenbar keine überzeugende Erwiderung…
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 30. Juni 1998, Az. 2 C 109/97-10
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