Nachdem ein Mann aus Bad Friedrichstal mit 1,52 Promille am Steuer erwischt wurde, klagte er gegen das Jobcenter. Dieses sollte gefälligst die 2.400 Euro für die nötige MPU bezahlen, damit er seinen Führerschein zurückbekommen würde…
Bereits schon den Führerscheinentzug sah der Mann überhaupt nicht ein. Schuld sei die „junge Amtsrichterin“, die schlichtweg ein Fehlurteil gefällt habe. Denn er hätte sich schließlich nur deshalb betrunken, weil er zur Kur nach Bad Rappenau hätte fahren müssen, und wegen seiner starken Rheumaschmerzen die 20-minütige Fahrt im eigenen PKW sonst nicht hätte bewältigen können.
Selbst auf die durchaus berechtigte Frage, warum er keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt habe, hatte er eine Antwort parat: Dies hätte über eine Stunde gedauert! Und das sei in seiner Verfassung schlicht unzumutbar gewesen.
Erwartungsgemäß zeigte das Gericht für diese Argumentation wenig Verständnis, und die 2.400 Euro für die nötige MPU sowie die Vorbereitungskurse wird der gute Mann voraussichtlich doch selbst bezahlen müssen…
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Sozialgericht Heilbronn Beschl. v. 25.09.2014, Az. S 10 AS 2226/14 ER
§§ 316 ff. StGB, 1 ff. SGB
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