Schon im Alten Testament wurde Hexerei mit der Todesstrafe bedroht. „Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen.“ (2 Mos 22,17 LUT). Später im Mittelalter diente dann dieses Zitat als Rechtfertigung zur Hexenverfolgung. Doch auch heute noch stehen Hexen vor Gericht. Nicht etwa, weil man ihnen Zauberkünste unterstellt, sondern weil die Damen von sich selbst behaupten, sie hätten welche.
„Magische Hilfe“ versprach eine Frau in einem Inserat in einer astrologischen Zeitschrift. Für umgerechnet schlappe 300.- € sollte „Hilfe aus der vierten, fünften und sechsten Dimension“ und „Engelsgleiche Geistwesen“ alle Probleme lösen.
Ein seelisch angeschlagener Mann versprach sich von diesem übersinnlichen Angebot Hilfe. Er bezahlte bereitwillig das Honorar und wartete geduldig auf das Erscheinen der guten Geister. Aber, Überraschung: Die ließen sich nie blicken. Enttäuscht wollte der Mann nun sein Honorar zurück. Aber, nochmals Überraschung: Die Hexe wollte nichts wissen von faulem Zauber und behielt das Geld.
Doch diesem Hokuspokus setzte das Amtsgerichts Nürnberg (18 C 3560/99) ein schnelles Ende. Die Begründung, warum der Mann sein Geld zurück bekam: „Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft existieren weder engelsgleiche Geistwesen, noch ist magische Hilfe aus höheren Dimensionen zu erwarten. Der Vertrag ist somit nichtig (§§ 306, 812, 814 BGB).“
Zu einer ähnlichen Einschätzung kam das Amtsgericht München (212 C 25151/05): Eine Frau bezahlte einer Zauberin 1000.- €, damit diese ihren ausgebüxten Lebensgefährten zurückhexte. Mehrere Monate lang, immer kurz vor Vollmond, wurde das im Hexenbuch empfohlene Ritual abgehalten – Der Freund kam zwar nie zurück, dafür aber wenigstens ihr Geld.
Dabei haben unsere beiden Hexen noch Glück gehabt, dass sie nur Geld zurückzahlen mussten. In anderen Ländern zahlen heute noch angebliche „Hexen“ mit ihrem Leben. So wurden offenbar vor allem in Indonesien, Afrika, Indien, Mexiko und Malaysia in den letzten 50 Jahren mehr Hexen getötet, als damals in Europa. Und das waren immerhin mehr als 50.000 Menschen.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wissen/schwarze-magie-tausende-noch-immer-als-hexen-verfolgt-1.634849
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Amtsgerichts Nürnberg (18 C 3560/99), Amtsgericht München (212 C 25151/05)
§§ 306, 812, 814 BGB
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