Die Strafe hat Top-Model Nadja Auermann (44) in der Berufungsverhandlung wenigstens schon einmal fast halbiert. Denn im Jahr 2011 wurde sie bereits zu 90.000 Euro Strafe verurteilt. Als Steuerkriminelle...
Im Fall Auermann sahen es die Richter als erwiesen an, dass das Top-Model 86.000 Euro Steuern hinterzogen hat. Daher verurteilte das Berliner Landgericht die Laufsteg-Schönheit zur Zahlung von 330 Tagessätzen zu je 150 Euro. Ob nachgewiesen oder nur geschätzt: Das Monatsnetto von Nadja Auermann wird demnach mit 4.500 Euro veranschlagt.
Auermann hatte angegeben, in den Jahren 1999 bis 2002 in Monaco gelebt zu haben, somit in Deutschland also gar nicht steuerpflichtig gewesen zu sein. Das Gericht ging aber davon aus, dass die vierfache Mutter sehr wohl in Deutschland lebte, und zwar in ihrer Villa in der Nähe von Köpenick.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Denn Auermann geht dagegen in Revision. Zur Bild-Zeitung sagte sie: „Wenn es nur ums Geld ginge, wäre es mir schnuppe. Aber dass ich als vorbestraft gelte, wenn das Urteil rechtskräftig wird, ist mir nicht egal. Ich bin sehr steuerehrlich.“
Angeblich war das Model in den Jahren ihres Monaco-Aufenthaltes nur gelegentlich zu Besuch in Deutschland. „Aber wenn man im Ausland lebt,“ klagt sie, „sollte man auf jeden Fall nicht seine Zahnbürste bei der kranken Mutter vergessen, ...sonst wird es einem als Wohnsitz ausgelegt.“ Die Villa in Köpenick will sie jetzt verkaufen.
Nächste Instanz ist das Kammergericht in Berlin. Wenn sie auch dort verliert, bleibt ihr nur noch die Verfassungsbeschwerde. Drücken wir ihr die Daumen, dass sie heil aus der Sache herauskommt – denn die angebliche Steuerschuld selbst ist längst beglichen.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Steuerhinterziehung § 370 Abgabenordnung
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