Kein Wasser im Pool, stattdessen Kakerlaken im Bett – manchmal sieht der Urlaub eher aus wie „Pleiten, Pech und Pannen“. Wer dafür eine finanzielle Entschädigung herausschlagen will, muss seinen Ärger erst einmal herunterschlucken und ganz systematisch vorgehen. Hier der einzig richtige Weg…
Nur wenn der Urlauber Mängel schon im Hotel bei der Reiseleitung anzeigt, kann der Reiseveranstalter für Abhilfe sorgen. Es hilft nicht, die Beschwerde an das Hotelpersonal zu richten. Zusätzlich sollten Sie das Problem sofort an den Veranstalter in Deutschland melden. Anrufen reicht nicht, schicken Sie am besten vom Hotel aus ein handgeschriebenes Fax (Nummer vor der Abreise notieren!).
Wie oben schon erwähnt: Ärger runterschlucken. Formulierungen wie „katastrophales Essen“ oder „saumäßiges Badezimmer“ reichen nämlich nicht. Präzisieren Sie den Mangel, zum Beispiel „Kartoffeln immer versalzen“ oder „30 Zentimeter großer Schimmelfleck über Dusche“.
Fordern Sie sofortige Abhilfe und setzen Sie dazu ein Frist von einem, maximal zwei Tagen. Das ist nur dann überflüssig, wenn der Reiseleiter die Abhilfe von vornherein verweigert oder der Mangel nicht zu beseitigen ist (Beispiel: Hotel überbucht). Lassen Sie sich vom Reiseleiter schriftlich bestätigen, dass Sie Beschwerde eingereicht haben.
Diese Mühe müssen Sie sich nur machen, wenn der Reiseleiter nichts unternimmt. Neben Fotos sind in diesem Fall auch Zeugen wichtig, die die Mängel bestätigen können. Notieren Sie deren vollständige Namen und Anschriften.
Sollte zum Beispiel der gebuchte Mietwagen nicht bereitstehen, dürfen Sie selbst zur Tat schreiten und ein Auto anmieten. Das Geld dafür können Sie später vom Reiseveranstalter zurückfordern. Voraussetzung aber auch hier: Sie müssen sich vor Ort beschwert haben.
Ihre Ansprüche auf Reisepreisminderung müssen Sie innerhalb eines Monats nach Rückkehr beim Reiseveranstalter stellen. Zur Sicherheit verwenden Sie dazu einen eingeschriebenen Brief. Wie hoch Sie Ihren Anspruch in etwa ansetzen dürfen, können Sie hier lesen: Reisepreisminderung mit Hilfe der „Frankfurter Tabelle“
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