Endlich Urlaub: in der Sonne dösen, ein gutes Buch in der Hand und ab und zu sich im Meer erfrischen. Blöd nur, wenn die Wellen dort höher sind als im Reiseprospekt beschrieben...
Die Familie war entsetzt: Hatte sie doch für 27.000 Euro einen Urlaub auf den Seychellen gebucht - und dann das: Wellen! Da war kein Baden und Schnorcheln möglich, zu hoch peitschte die Brandung. Wütend verklagte der Vater darauf den Reiseveranstalter: 25 Prozent des Reisepreises, also 6.750 Euro, wollte er zurückerstattet haben.
Doch die Richter in Hannover winkten nur müde ab. Wer verreist, müsse auch ein gewisses Risiko eingehen. So könnte es auch schon mal in den Ferien regnen. Und die Höhe der Wellen richte sich eben nach der Witterung – und nicht nach dem Reiseprospekt.
Anders wäre der Fall gewesen, hätte der Reiseveranstalter gutes Wetter versprochen, obwohl er wusste, dass in der beschriebenen Region gerade Regenzeit ist. Wer dann vor Gericht zieht, kann sich einige Chancen auf Preisminderungen ausrechen. Doch in diesem Fall gab es keine „Wellen-Prozente“ auf den Reisepreis. Denn das Wetter kann man sich eben mit keinem Geld der Welt erkaufen.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Landgerichts Hannover, Urteil vom 17. August 2009, Aktenzeichen: 1 O 59/09
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