Die Top Five der Schmerzensgeldansprüche in Deutschland, Platz 4:
Einem neunjährigen Kind mit Bluterkrankheit wurde ein mit HIV verseuchtes Blutgerinnungsmittel gespritzt. Da das Kind nun diesen Virus in sich trägt und kein normales Leben mehr führen kann, wurde ihm vom Landgericht Bonn 153.381 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Ähnlich einem 45-jährigen Mann, der in einem Krankenhaus mit einer gebrauchten und Hepatitis verseuchten Spritze behandelt wurde. Auch er bekam vom Gericht ein Schmerzensgeld in dieser Höhe zugesprochen.
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