Wie traurig! Mops-Weibchen Ronja hat einen Gendefekt und ist todkrank. Die Besitzer forderten von der Züchterin deshalb eine Entschädigung. Das Landgericht Ingolstadt gewährte aber nur eine kleine Summe.
Für stolze 1.400 Euro erwarb das Besitzerehepaar Mops Ronja. Damals war die Hündin erst zwei Monate alt und quietschfidel. Aber inzwischen wurde bei dem Hund die so genannte Pug Dog Encephalitis (PDE) festgestellt, also eine Hirnhautentzündung, die speziell bei Möpsen vorkommt.
Das arme Tier hat wegen dieser Krankheit seit seinem zweiten Lebensjahr epileptische Anfälle, ist auf einem Auge blind und kann nicht mehr richtig laufen. Schon 15.000 Euro wollen die Besitzer für Tierarztkosten ausgegeben haben. Die Krankheit ihres Mopses sehen sie in einem Fehlverhalten der Züchterin begründet. Deshalb forderten sie vor dem Landgericht Ingolstadt jetzt Anteile vom Kaufpreis und von den Tierarztkosten zurück.
Das Gericht urteilte aber nur zum Teil zugunsten der geschädigten Hundebesitzer. Statt 75 Prozent bekommt das Ehepaar nur die Hälfte des Kaufpreises zurück. Die Züchterin darf sich laut Urteil nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. Die Krankheit des Mopses stelle einen Sachmangel dar. Nach § 365 BGB müssen Verkäufer für eine mangelhafte Leistung einstehen. Daher sei auch eine Minderung des Kaufpreises für Mops Ronja gerechtfertigt.
Die Tierarztkosten bekommen Ronjas Herrchen und Frauchen aber nicht erstattet. Die Züchterin konnte von dem Gendefekt nichts wissen, da die Eltern und Geschwister der Mops-Hündin gesund seien. Auch beim Verkauf des Welpen hatte Ronja keine Krankheiten aufgewiesen. Daher sei ein Verschulden der Züchterin ausgeschlossen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
fongleon356 / iStockphoto
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