Erst verursacht der Mieter einen Wohnungsbrand, dann mindert er die Miete. Das geht nicht? Doch, meint der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Genau genommen war es nicht der Mieter selbst, der den Brand in der Küche verursacht hatte, sondern dessen spielende zwölfjährige Tochter. Doch darauf kam es gar nicht an, als Verursacher galt zivilrechtlich der Vater als Aufsichtsperson. Nachdem der Vermieter sich jedoch weigerte, die Schäden zu beheben, minderte der Mann ganz einfach die Miete.
Doch warum musste nicht der Vater dem Vermieter den verursachten Schaden ersetzen? Warum sollte jetzt der Vermieter alles bezahlen? Eigentlich müsste es doch umgekehrt sein!
Der Grund lag im Mietvertrag. Danach hatte der Vermieter die Kosten für die Wohngebäudeversicherung auf den Mieter umgelegt, das heißt, der Mieter hatte die Kosten für die Versicherung selbst übernommen. Faktisch gesehen war es also seine Versicherung und damit hatte er das Recht, die Versicherung nach dem Brand, den er verursacht hatte, in Anspruch zu nehmen und die entstandenen Schäden ersetzt zu bekommen. Der Vermieter konnte sich also nicht herausreden, dass „seine“ Versicherung nicht zahlen würde, und war dadurch verpflichtet, die Wohnung zu renovieren…
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
BGH Karlsruhe Urt. V. 19.11.2014, Az. VIII ZR 191/13
§§ 535 ff. BGB
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