Der Streit begann mit dem Kauf eines harmlosen Fliegengitters für 20.- €, bei dem aus Sicht des Käufers die Montageanleitung mangelhaft war. Nachdem der Kunde seinem Ärger mithilfe einer öffentlichen Negativbewertung Luft gemacht hatte, sperrte die Handelsplattform dem Verkäufer sein Profil, sodass dieser seinen Geschäftsbetrieb einstellen musste.
Vor dem Landgericht behauptete nun der Verkäufer, dass man ihm das Profil allein wegen der schlechten Bewertung blockiert habe. Dazu sei die Bewertung auch noch falsch, da die Anleitung des Fliegengitters einwandfrei gewesen sei. Deshalb müsse der Kunde ihm nicht nur 40.000.- € wegen des verursachten Schadens, sondern auch sämtliche zukünftige Schäden wegen seiner Einnahmeverluste ersetzen, also insgesamt 70.000.- €.
Doch damit hatte der Verkäufer vor Gericht keine Chance. In Wirklichkeit konnte er nämlich noch nicht einmal nachweisen, dass die Montageanleitung in Ordnung war. Aber da er als Kläger in diesem Fall in der „Beweislast“ war und dieser nicht nachkommen konnte, wiesen die Richter die Klage als unbegründet ab.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Landgericht Augsburg Urt. v. 30.07.2014 Az. 21 O 4589/13
§§ 280, 823 BGB
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