Türchen sieben: Der Weihnachtsbaumverkauf
Offenbar ist nicht jeder ein Fan von Weihnachten. Erst recht nicht von dem ganzen Verkaufstrubel. Einem Bewohner von Neustadt etwa war der Christbaumverkäufer, der in einem Wohngebiet sogar noch an Heiligabend seine Tannen und Fichten anbot, ein Dorn im Auge. Er klagte.
Und er bekam tatsächlich Recht: Das Verwaltungsgericht Neustadt verbot den Verkauf! Die Begründung: Ein Weihnachtsbaumverkauf ist unzulässig, wenn der Bebauungsplan in einem Wohngebiet Gewerbebetriebe ausschließt. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass ein solcher Verkaufsplatz unzählige ortsfremde Kunden in ihren Autos anlockt.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Verwaltungsgericht Neustadt (4 L 1070/10.NW)
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