Sie loggen sich wie gewohnt in Ihren Online-Banking-Account ein. Schock! Ihr Kontostand zeigt 11.244,62 Euro weniger an. Nach einem ernsten Gespräch mit Ihrer Frau stellen Sie erleichtert fest: Nein, sie war nicht wieder shoppen. Aber wo ist das Geld dann?…
So oder so ähnlich muss es einem Mann ergangen sein, der in Oldenburg vor dem Landgericht klagte. Denn er war Opfer einer sogenannten Phishing-Attacke geworden: Jemand hatte sein Online-Banking gehackt und sich an dem Konto bedient.
Mit seiner Klage verlangte das Opfer Schadensersatz von der Bank, da die seiner Meinung nach für die Sicherheit des Kontos garantieren müsse. Die Bank sah aber die Fahrlässigkeit des Mannes als Grund für die Phishing-Attacke. Der hatte nämlich auf seinem Handy, auf dem er auch die TANs zugeschickt bekam, unsichere Apps installiert. Dadurch hatte wahrscheinlich ein Hacker ein Schlupfloch im System gefunden und das Konto leer geräumt.
Das Landgericht in Oldenburg jedoch verurteilte die Bank zum Schadensersatz: Diese müsse beweisen, dass die Zahlungsvorgänge durch den Kläger autorisiert waren und nicht umgekehrt. Dieser Nachweis gelang der Bank jedoch nicht und der Mann erhielt sein Geld zurück.
Wenn Ihre Bank also in einem solchen Fall streiken sollte, nennen Sie ihr dieses Urteil und fordern Sie Ersatz!
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
LG Oldenburg Urt. v. 15.01.2016, 8 O 1454/15
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