Um die Gefahr eines Missbrauchs zu minimieren, unterliegt jedes Nottestament strengen Regeln. Die Aufsetzung ist nur statthaft, wenn aufgrund akuter Lebensgefahr kein Notar mehr gerufen werden kann. Auch die Anwesenheit von mehreren Zeugen ist Pflicht. Die strenge Auslegung hat nun auch das OLG Köln bekräftigt.
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